Hoffe, es ist nicht so gemeint, daß Teile mit Teilegutachten, die man in seinem Lieblingsregal zuhause sitzen hat für künftige Vorhaben, ab diesem Termin dann mit dem Fetzen gar nicht mehr eintragungsfähig sind....
Wie auch alle Teile, die es mit einem bisherigen normalen Teilegutachten derzeit zu kaufen gibt....
Der Link im Text, zu dem anderen Artikel mit Überschrift ..."...Einzelabnahme ...dürfen jetzt alle.."... ist damit auch schon bald wieder veraltet !
Da ja nur ausgewählte Prüfstellen befugt sein sollen künftig.
Und das mit der Befugnis zur Nachprüfung ist auch irgendwie schauderlich, falls das ausufernd gehandhabt werden sollte
Ist ja eine schöne Gute-Nacht-Geschichte, Schimmy ....!...
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Schneckman am 17.04.2025 22:40.